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Gastspiel - Vertrag / Auszug
Dieser Vertrag bestätigt die mündlich/telefonisch/schriftlich getroffenen Vereinbarungen
zwischen der
LIPSTICK - Rock'n'Roll - Showband - Berlin
vertreten durch : L.T.R. Records, Hans Orendt, Eisenbahnstr.12, 10997 Berlin
-- nachstehend "Künstler" genannt --
und:
vertreten durch:
-- nachstehend "Veranstalter" genannt --
es gilt folgendes als vereinbart:
§ 01 Der Veranstalter engagiert die Künstler für seine Veranstaltung am
Genaue Anschrift des Veranstaltungsortes:(außerhalb Berlin Anfahrtsplan beilegen)
x...........................................................................................................................
x...........................................................................................................................
§ 03 Art der Veranstaltung:
§ 05 Auftrittszeiten am ………. zwischen
Die effektive Auftrittszeit beträgt max.
§ 06 Kontaktperson am Veranstaltungstag und Ort:(?) x……………………………..............
…………………………………………………………………………………………………………
§ 07 Der Auftrittsraum steht den Künstlern für Aufbau und Soundcheck mindestens
3 Stunden vor Publikumseinlass zur Verfügung.
Zum Zeitpunkt des Aufbaubeginns muss der Repräsentant des Veranstalters anwesend sein, die Bühne fertig und zum Aufbau, der Ladeweg zur Bühne frei sein.
Nach der Veranstaltung ist ein freier Abfahrtsweg vom Veranstalter garantiert.
§ 08 Name der vom Veranstalter autorisierten Kontaktperson für alle technischen und organisatorischen Probleme am Veranstaltungstag und Ort.
Name:(?) x............................../.......................... Tel:x............................................................
§ 10 Der Veranstalter reserviert in unmittelbarer Nähe der Bühne bzw. des Bühneneinganges Parkplätze für LKW und PKW.
10.1
Größe des Saales / Zeltes ca.../..............................qm
Maximale Besucherzahl ca.../..............................Personen
Lichte Höhe der Bühne ca.../..............................m
Zur Zeit des Aufrittes ist der Raum unbestuhlt/bestuhlt
In welchem Stockwerk liegt der Raum: ebenerdig/.1.Stock………./.2.Stock……….
Müssen zum Aufbau Treppen überwunden werden. ja /nein
Ist ein Aufzug vorhanden. ja / nein
10.2
Die Fläche der Bühne muss min.8m breit und 5m tief sein.
Die Bühne muss waagerecht und fest sein, darf keine Unebenheiten aufweisen.
Der Veranstalter sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung der Bühne durch Absperrung oder Personal.
Auf beiden Seiten der Bühne werden für die Tonanlage Podeste oder Tische welche Bühnenhöhe haben benötigt, außerdem für das Mischpult zwei stabile Tische möglichst 50 cm erhöht, in der Mitte des Raumes.
§ 11 Der Stromanschluss muss für Ton und Licht komplett:
1 mal 16 Ampere´,1 mal 32 Ampere CEE Euronorm (Drehstrom)
min. 1 mal Schuko 16 Ampere für Lipstick betragen.
Der Stromanschluss darf nicht weiter als 10 m von der Bühne entfernt sein.
11.1
Der Veranstalter versichert, dass die elektrischen Anlagen den neuesten Verordnungen der VDE entsprechen. Bei Nichtbeachtung dieses Punktes trägt er alle Folgen, sich dadurch ergebender Schäden.
§ 12 Der Veranstalter stellt den Künstlern kostenlos:
eine PA (Anlage und Mixer)
Marke:..................../.......................................
Boxen:..................../.......................................
Mixer........./...........Endstufen.............../...............
Monitore...../............Wege:.................../............... Effektgeräte (z.B. Equ. Hall, Echo, Nebel usw.).......................
.........................../......................................
Lichtanlage................/......................................
Schlagzeug:.../.............Backline:.............../.............
..................................................................
§ 14 Der Veranstalter stellt dem Künstler und ihren Hilfskräften zum Zeitpunkt ihrer Ankunft eine saubere, beleuchtete, im Winter beheizte, abschließbare Garderobe in Bühnennähe mit Toiletten und Waschgelegenheiten zur Verfügung.
Die Schlüssel werden gegen Quittung dem Künstler oder deren Hilfskräfte ausgehändigt. Stromanschluss, Spiegel, ausreichend Sitzgelegenheiten und Tisch sollten selbstverständlich sein.
14.1
Der Veranstalter stellt den Künstlern Getränke kostenlos zur Verfügung.
§ 15 Der Veranstalter bucht für die Nacht vom:………………………………………………
……Einzel- und ……Doppelzimmer mit Frühstück in einem Hotel mindestens mittlerer Kategorie, welches möglichst nah am Auftrittsort gelegen ist. Dusche und Toilette im Zimmer. (Bedingung)
15.1
Der Veranstalter gibt die Hoteladresse spätestens zwei Wochen vor Auftrittstermin unserem Büro bekannt.
§ 18 Aufführungsrechte und Gebühren (Gema etc.) werden vom Veranstalter getragen.